Buchungsbedingungen

Buchungsbedingungen für Freelancer im Auftrag der 

PROTONES GmbH & Co. KG

1. Geltungsbereich

Diese Buchungsbedingungen gelten für alle Beauftragungen von freien Mitarbeitern (Freelancern) durch die PROTONES GmbH & Co. KG, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags ist die projektbezogene Leistungserbringung gemäß Auftragsbestätigung. Der Freelancer erbringt die Leistung eigenverantwortlich und selbstständig. Es liegt kein Arbeitsverhältnis vor.

3. Vergütung

Die Vergütung erfolgt gemäß der in der Auftragsbestätigung festgelegten Konditionen.

  • Tagessätze gelten pro Einsatztag
  • Überstunden werden gesondert vergütet
  • Reisezeiten und -kosten werden gemäß Auftragsbestätigung geregelt
  • Verzögerungen oder Verlängerungen des Einsatzes (z. B. durch Projektänderungen) werden entsprechend der vereinbarten Stunden-/Tagessätze vergütet

4. Arbeitszeit und Pausen

Der Freelancer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeit- und Ruhezeitregelungen selbst verantwortlich. Projektbedingte Abweichungen sind mit der Projektleitung abzustimmen.

5. Rechnungsstellung

Rechnungen sind unter Angabe aller projektrelevanten Daten elektronisch an invoice@protones.de zu übermitteln.

6. Leistungserbringung

Der Freelancer verpflichtet sich:

  • zur pünktlichen und ordnungsgemäßen Leistungserbringung
  • zur Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und Projektvorgaben
  • zur Abstimmung mit der Projektleitung

Verspätungen oder Nichterscheinen sind unverzüglich mitzuteilen.

7. Zusatzkosten

Zusätzliche Kosten bedürfen der vorherigen Freigabe durch die Projektleitung.

8. Stornierung und Ausfall

8.1 Stornierung durch PROTONES

  • bis 5 Kalendertage vor Einsatzbeginn: keine Vergütung
  • 4 bis 2 Kalendertage vor Einsatzbeginn: 50 % des Tagessatzes
  • ab 1 Kalendertag vor Einsatzbeginn oder bei Nichtabsage: 100 % des Tagessatzes

Nachweisbare, nicht stornierbare Kosten werden erstattet.

8.2 Ausfall durch Freelancer

Der Freelancer ist verpflichtet, PROTONES unverzüglich zu informieren und nach Möglichkeit geeigneten Ersatz zu stellen. Ein Vergütungsanspruch besteht nicht.

9. Höhere Gewalt (Force Majeure) und Leistungsanpassung

Sollte PROTONES aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, insbesondere höherer Gewalt, nicht in der Lage sein, die beauftragten Leistungen wie vereinbart abzunehmen oder durchzuführen, ist PROTONES berechtigt, den Auftrag anzupassen, zu verschieben oder ganz bzw. teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Als höhere Gewalt gelten insbesondere, aber nicht abschließend:
Naturkatastrophen (z. B. Überschwemmungen, Unwetter, Erdbeben, Vulkanausbrüche),
behördliche Anordnungen,
Aufruhr, Demonstrationen, Blockaden,
Brand, Krieg, Bürgerkrieg, Revolution, Terrorismus,
Streiks bei Dritten,
Epidemien und Pandemien sowie vergleichbare Ereignisse.

In diesen Fällen gilt:

  • Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten
  • Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz oder entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen
  • Ein Anspruch auf vollständige Vergütung entfällt, sofern die Leistung nicht erbracht werden konnte
  • Beide Parteien verpflichten sich, sich unverzüglich zu informieren und die Vertragsdurchführung nach Treu und Glauben anzupassen

Ein Rücktritt ist insbesondere zulässig, wenn die Störung nicht nur von unerheblicher Dauer ist und zu einer wesentlichen Reduzierung des Bedarfs führt.

10. Kündigung durch den Kunden / Nichtabruf von Leistungen

Wird ein Projekt oder Auftrag durch den Kunden von PROTONES gekündigt, ohne dass PROTONES hierfür Anlass gegeben hat, bleibt PROTONES berechtigt, die vereinbarte Vergütung gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

Dies gilt entsprechend auch, wenn:

  • der Kunde Leistungen nicht abruft oder
  • die Leistungserbringung durch fehlende Mitwirkung des Kunden verhindert wird

In diesen Fällen bleibt auch der Vergütungsanspruch des Freelancers gegenüber PROTONES im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen bestehen.

11. Equipment und Haftung

Der Freelancer ist für sein eigenes Equipment selbst verantwortlich. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung wird – außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten durch PROTONES – keine Haftung übernommen.

Vom Auftraggeber bereitgestelltes Equipment ist pfleglich zu behandeln. Schäden sind unverzüglich zu melden.

12. Versicherung

Der Freelancer verpflichtet sich, eine gültige Haftpflichtversicherung zu unterhalten und diese auf Anfrage nachzuweisen.

13. Nutzungsrechte

Alle im Rahmen des Projekts erstellten Arbeitsergebnisse dürfen durch PROTONES im projektbezogenen Kontext uneingeschränkt genutzt werden, sofern nicht anders vereinbart.

14. Subunternehmer / Einsatz Dritter

Die Weitergabe des Auftrags an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von PROTONES zulässig.

15. Verhalten und Compliance

Der Freelancer verpflichtet sich zu professionellem Verhalten gegenüber Kunden, Partnern und Projektbeteiligten.
Der Konsum von Alkohol oder anderen beeinträchtigenden Substanzen während des Einsatzes ist untersagt.

16. Social Media und Öffentlichkeitsarbeit

Die Veröffentlichung von Inhalten (insbesondere Fotos, Videos, Projektinformationen oder Kundendaten) im Zusammenhang mit Projekten von PROTONES ist nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch PROTONES zulässig.

Dies gilt insbesondere für:

  • Social Media Plattformen (z. B. Instagram, LinkedIn, TikTok)
  • Webseiten und Portfolios
  • sonstige öffentliche oder kommerzielle Veröffentlichungen

Vertrauliche Informationen oder Kundendaten dürfen nicht veröffentlicht werden.

17. Vertraulichkeit

Alle projektbezogenen Informationen sind vertraulich zu behandeln.

18. Scheinselbstständigkeit

Der Freelancer handelt eigenständig und ist nicht in die Organisation von PROTONES eingegliedert. Es besteht kein Anspruch auf ein Arbeitsverhältnis.

19. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz der PROTONES GmbH & Co. KG.